Gibt es eine Pflicht zur Benutzung einer Marke?
Ja. Sie müssen Ihre Marke benutzen. Nur unter dieser Voraussetzung gewährt Ihnen das jeweilige Land oder die jeweilige Region das ausschließliche Recht an der Marke. Die Benutzung muss außerdem ernsthaft sein, das heißt, dass die Marke so genutzt werden muss, dass sich eine angemessene wirtschaftliche Tätigkeit ergibt. Eine nur vernachlässigbare Benutzung genügt nicht.
Weiterführende Informationen über den Benutzungsnachweis und die ernsthafte Benutzung können Sie hier entnehmen:
Benutzung einer Marke
Zurück